Jahresabschluss Bischöflicher Stuhl Aachen

Der Bischöfliche Stuhl Aachen ist eine selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Bei der Gründung des Bistums Aachen im Jahr 1930 erhielt er Vermögenswerte des Erzbischöflichen Stuhls Köln – insbesondere solche, die durch Stiftungen, Erbschaften oder Schenkungen aus dem Gebiet des neuen Bistums der alten Erzdiözese zugeflossen waren. Heute verfügt der Bischöfliche Stuhl über ein sogenanntes Zweckkapital von rund 6,5 Mio. Euro, das im Wesentlichen in Immobilien und Beteiligungen angelegt ist. Das Budget des Bischöflichen Stuhls im Jahr 2016 betrug rund 0,5 Mio. Euro. Neben den laufenden bischöflichen Tätigkeiten sind beim Bischöflichen Stuhl Sonderaufgaben angesiedelt. Zudem wird aus dem Budget die laufende Instandhaltung und Bewirtschaftung der Immobilien finanziert.

Der Haushalt und das Vermögen des Bischöflichen Stuhls sind keine ausschließlich dem Bischof vorbehaltenen Mittel. Vielmehr benötigt der Bischof als Verwalter und Nutznießer für jede Umschichtung der Vermögenswerte die Genehmigung des Vermögensverwaltungsrats und des Domkapitels als Beratungsgremien des Bischofs.

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt ebenso wie beim Bistum Aachen nach handelsrechtlichen Vorgaben und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss des Bischöflichen Stuhls für das Jahr 2016 ebenso wie für den Vorjahresbericht einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Im Café Oje in Krefeld gibt es für Jugendliche des Stadtteils Spiel, Sport, Musik und erlebnispädagogische Angebote.