Erläuterungen zur Ergebnisrechnung

Erträge - Erträge aus der Kirchensteuer
+

Die Kirchensteuern sind mit einem Anteil von 71,6 Prozent die mit Abstand wichtigste Ertragsposition des Bistums Aachen. Sie lagen mit 245,8 Mio. Euro um 2,0 Mio. Euro bzw. 0,8 Prozent über dem Vorjahr.

Kirchensteuer
2016
2015
(TEuro)
(TEuro)
Kirchensteuererträge
185.264,4
185.349,4
Erhaltene Clearingzahlungen
72.304,5
70.692,2
Brutto-Kirchensteuererträge
257.568,9
256.041,6
Zuführung Clearingrückstellung
11.037,6
11.185,5
Sonstige Aufwendungen aus der Kirchensteuer*
776,7
1.151,1
Netto-Kirchensteuererträge
245.754,6
243.705,0
Hebegebühren der Finanzämter
7.424,3
7.350,4
Zur Aufgabenerfüllung verfügbar
238.330,3
236.354,6

* Kappungen, Erlasse, Grenzgemeindenausgleich.

Erträge - Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
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Die Zuschüsse als zweitgrößte Ertragsquelle betreffen in erster Linie die Landeszuschüsse zu den Personal- und Sachaufwendungen der Bischöflichen Schulen. Diese betrugen im Jahr 2016 rund 54,7 Mio. Euro. Hinzu kommen Dotationen und Staatsleistungen, unter anderem als Zuschüsse für die Besoldung von Geistlichen und Bediensteten in Höhe von rund 2,3 Mio. Euro, sowie sonstige Zuschüsse von rund 2,9 Mio. Euro.

Erträge - Erträge aus wirtschaftlichen Tätigkeiten
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Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben wird in der Ergebnisrechnung für 2016 erstmals die Position „Erträge aus wirtschaftlichen Tätigkeiten“ ausgewiesen, die zuvor in den sonstigen Erträgen enthalten war. Dazu gehören im Wesentlichen Erträge aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Teilnehmergebühren, Verpflegung und Beherbergung. Die Vorjahresposition wurde entsprechend aufgeteilt ausgewiesen, allerdings ergeben sich aus dem BilRUG auch veränderte Zuordnungen, die für den Vorjahreswert nicht angepasst wurden. Unter Berücksichtigung der Zuordnungen nach BilRUG beträgt der Vorjahreswert 6,0 Mio. Euro.

Erträge - Sonstige betriebliche Erträge
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Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 2016 rund 17,0 Mio. Euro. Sie umfassen Kollekten und Spenden in Höhe von 0,7 Mio. Euro, Umlagen zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen in Höhe von 2,6 Mio. Euro sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, insbesondere von Clearingrückstellungen. Hinzu kam 2016 ein Ertrag von 4,3 Mio. Euro aus der Rückerstattung des Sanierungsgeldes der KZVK.

Der Vorjahreswert unter Berücksichtigung des BilRUG beträgt 16,3 Mio. Euro.

Aufwendungen - Zuwendungen an Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen
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2016 haben die Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen 122,3 Mio. Euro erhalten. Davon entfielen 70,3 Mio. Euro auf Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände. Verbände und andere kirchengemeindliche Einrichtungen erhielten 40,5 Mio. Euro. Die Hohe Domkirche wurde mit 1,8 Mio. Euro unterstützt, an den Verband der Diözesen Deutschlands und andere bistumsübergreifende Einrichtungen flossen 9,8 Mio. Euro.

Nähere Angaben zur Verwendung der Mittel finden sich im Kapitel „Aufwendungen nach Aufgabenbereichen“ dieses Berichts.

Aufwendungen - Personalaufwand
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Der Personalaufwand ist nach den Zuweisungen an die Kirchengemeinden der größte Aufwandsposten. 2016 beliefen sich die Personalaufwendungen auf 84,8 Mio. Euro für Löhne und Gehälter. Hinzu kamen soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung in Höhe von 52,4 Mio. Euro. Diese Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert von 23,6 Mio. Euro ergibt sich aus der Bildung einer neuen Rückstellung für mittelbare Pensionsverpflichtungen in Höhe von 23 Mio. Euro. Das Bistum Aachen deckt damit die Zahlungsverpflichtungen für den Finanzierungsbeitrag zur KZVK für die Jahre 2017 bis 2040.

2016 waren 1.721 Mitarbeiter beim Bistum beschäftigt.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
2016
2015
Pastorales Personal
617
617
davon Priester und Diakone
275
281
davon Laien im Pastoralen Dienst
342
336
Personal an Bischöflichen Schulen
683
689
Mitarbeiter im allgemeinen Bistumsdienst
421
416
Gesamt
1.721
1.722
Aufwendungen - Abschreibungen
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Die Abschreibungen auf Gebäude, Geschäftsausstattung und geringwertige Vermögensgegenstände beliefen sich 2016 auf rund 4,1 Mio. Euro (Vorjahr: 3,9 Mio. Euro).

Aufwendungen - Sonstige betriebliche Aufwendungen
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Zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gehören unter anderem Instandhaltungsaufwendungen (11,4 Mio. Euro), Wasser, Energie, Brennstoffe sowie weiterer Wirtschaftsbedarf (6,5 Mio. Euro), Verwaltungs- und Kommunikationskosten (4,3 Mio. Euro), Versicherungen (3,2 Mio. Euro) sowie die Hebegebühren der Finanzverwaltung für die Kirchensteuer (7,4 Mio. Euro). Hinzu kamen unter anderem Zuschüsse zu den Schülerfahrtkosten sowie Mieten, weitere Abgaben und Gebühren. Außerdem sind Aufwendungen für Fremdpersonal (3,6 Mio. Euro) enthalten.

Finanzergebnis
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Die Erträge aus Finanzanlagen stiegen 2016 gegenüber dem Vorjahr um 8,9 Prozent auf 14,4 Mio. Euro. Dies entspricht einer durchschnittlichen Verzinsung der Kapitalanlagen von 3,0 Prozent (Vorjahr: 2,8 Prozent). In den sonstigen Zinsen sind 2016 auch einmalige Erträge aus der Verzinsung des zurückgezahlten Sanierungsgeldes der KZVK in Höhe von 1,6 Mio. Euro enthalten.

Den Kapitalerträgen stehen Aufwendungen für die gesetzlich vorgeschriebene Aufzinsung der Rückstellungen gegenüber. Diese sanken aufgrund des neu definierten Kalkulationszinses gegenüber dem Vorjahr um 20,1 Mio. Euro auf 10,7 Mio. Euro.

Insbesondere durch die einmalig deutlich niedrigeren Abzinsungsaufwendungen ergibt sich für das Jahr 2016 ein positives Finanzergebnis von 2,9 Mio. Euro.

Jahresergebnis
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Der Jahresüberschuss sank gegenüber dem Vorjahr um 7,1 Mio. Euro auf 17,5 Mio. Euro.

Im Wesentlichen prägen dabei die Belastung durch die erheblich höheren Vorsorgeaufwendungen von 28,2 Mio. Euro – davon 23 Mio. Euro zur Bildung einer Rückstellung für den Finanzierungsbeitrag KZVK – sowie die ebenfalls einmalige Entlastung um rund 20 Mio. Euro durch die verpflichtende Umstellung des Rechnungszinses zur Kalkulation der Vorsorgerückstellungen das Ergebnis.

Im Rahmen der Ergebnisverwendung wurden auf Beschluss des Kirchensteuerrates 8,5 Mio. Euro der Rücklage für die Kirchengemeinden als Risikovorsorge zugewiesen, um die zugesicherten Zuweisungen der nächsten Jahre zu decken. Weitere 8,5 Mio. Euro wurden der Bistumsrücklage als Risikovorsorge zugeführt. Ferner beschloss der Kirchensteuerrat, den Solidaritätsfonds für Arbeitslose um 0,5 Mio. Euro aufzustocken.