Risikobericht

Die Kirchen in Deutschland haben im Laufe der Zeit neben dem pastoralen Dienst vielfältige Aufgaben in der Gesellschaft übernommen, in Bildung und Erziehung sowie im sozial-karitativen Bereich. Vor diesem Hintergrund muss das Bistum Aachen vorausschauend planen, Chancen erkennen sowie Risiken angemessen begegnen und überwachen.

Die größte Risikoposition ergibt sich aus der schwer zu prognostizierenden Entwicklung des Kirchensteueraufkommens. Sie hängt von einem breiten Spektrum an externen Einflussfaktoren ab. Einkommen und Gehälter sind abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Zudem belasten die niedrigen Zinsen die Kapitalerträge und reduzieren die auf die Abgeltungsteuer entfallende Kirchensteuer. Auch Änderungen in der Steuergesetzgebung haben Einfluss auf die Erträge. Aus politischen Veränderungen nach der Bundestagswahl 2017 können sich Änderungen der Gesetzgebung ab 2018 ergeben.

Insbesondere angesichts der demografischen Entwicklung ist davon auszugehen, dass die Kirchensteuererträge künftig nicht mehr in dem Maße steigen werden, wie es in den letzten Jahren zu beobachten war. Da die Handlungsmöglichkeiten der Kirche auf der Ertragsseite stark eingeschränkt sind, ist es aus der Verantwortung für die zahlreichen und vielfältigen sozialen, Bildungs- und sonstigen kirchlichen Einrichtungen und Institutionen heraus geboten, in der aktuell günstigen Einnahmesituation vorausschauend zu handeln, um dieses gesellschaftlich relevante Engagement nachhaltig aufrechterhalten zu können. Durch die Bildung von Risikorücklagen wird die Möglichkeit geschaffen, kurzfristige Ertragseinbußen abzufedern und die Handlungsfähigkeit zu erhalten.

Die Finanzanlagen im Bistum Aachen unterliegen in ihrer Wertentwicklung den allgemeinen Markt-, Zinsänderungs- und Bonitätsrisiken. Dank eines durchdachten Anlageportfolios werden dennoch nachhaltig vorzeigbare Renditen erzielt. Die konservative und auf langfristigen Vermögenserhalt ausgerichtete Anlagepolitik spiegelt sich in den Anlagerichtlinien des Bistums Aachen wider. Der Spielraum für Diversifikation und Risikostreuung wird klar definiert und minimiert ein mögliches Schadenrisiko. Seit 2016 geht das Bistum Aachen zudem einen neuen Weg. Dabei wurde verschiedenen externen Vermögensverwaltern die Steuerung eines geringen Teils des Vermögens nach klaren Vorgaben übertragen. Für diesen Teilbereich können durch die Inkaufnahme eines vertretbar höheren Risikos bessere Renditen erzielt werden. In der Gesamtbetrachtung bleibt die konservative Anlagestrategie bestehen. Zur Steuerung der Vermögensanlagen auch unter Risikogesichtspunkten wird das Asset-Management-Tool im Jahr 2017 erweitert und um anerkannte Risikokennzahlen in monatlichen Reportings ergänzt.

Obwohl die Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen organisatorisch und rechtlich selbstständig agieren, besteht dennoch eine gewisse wirtschaftliche Abhängigkeit vom Bistum, da dieses Erträge aus der Kirchensteuer als Haupteinnahmequelle an Kirchengemeinden und Verbände weitergibt. Dadurch wirkt sich die Kirchensteuerentwicklung auf die Einnahmenseite der genannten Einrichtungen aus, während die Kostenseite von den Verantwortlichen vor Ort gesteuert wird. In wirtschaftlich schwierigen Situationen wird damit das Bistum zum ersten Ansprechpartner. Zur Planung und Steuerung werden Budgets und Jahresabschlüsse der Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen innerhalb des Generalvikariats geprüft. Des Weiteren sind Vorgänge mit großem Finanzvolumen und langfristig bindende Verträge der Diözese als Genehmigungsbehörde vorzulegen.

Die bindende Zusage für einen angemessenen Unterhalt des Klerus und anderer Kirchenbediensteter nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst stellt eine Verbindlichkeit in einer nicht unerheblichen Größenordnung dar. Über einen hinreichend großen Kapitalstock wird diese Risikoposition nachhaltig abgesichert. Der handelsrechtlich für die Pensionsrückstellungen vorgegebene Zinssatz wurde 2016 auf den 10-Jahres-Durchschnittzins umgestellt.

Ziel der Bistumsverantwortlichen ist die realitätsnahe Abbildung der Vorsorgeverpflichtungen auf der Passivseite der Bilanz. Eine Verzinsung des Vermögens in der Größenordnung des für die gesetzlichen Rückstellungen maßgeblichen Zinses ist unter Berücksichtigung der restriktiven Anlagerichtlinien aus heutiger Sicht unrealistisch. Deshalb hat das Bistum zusätzlich eine Rücklage gebildet, die von einem Zinssatz in Höhe von 2,5 Prozent ausgeht und die Bewertungsdifferenz zwischen der handelsrechtlichen Rückstellung und der erwarteten Verpflichtung deckt.

Das Bistum Aachen ist an der Sankt Angela-Schulgesellschaft mbH in Düren mit 60 Prozent beteiligt. Zum 31. Dezember 2016 weist die Gesellschaft einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 5,75 Mio. Euro aus. Um den Erhalt der Schule langfristig zu sichern, hat sich das Bistum Aachen auf Bitten der bisherigen Mitträger entschlossen, zum 1. August 2018 die Anteile der Mitgesellschafter, der Gesellschaft der Ursulinen e. V. sowie des Vereins zur Mitträgerschaft der St. Angela-Schule in Düren e. V., zu übernehmen und alleiniger Schulträger zu werden. Schon seit dem Jahr 2000 ist das Bistum Aachen Mehrheitsgesellschafter der St. Angela-Schulgesellschaft. Grundstück und Schulgebäude gehören dem Bistum Aachen, das bereits jetzt für die Unterhaltungskosten aufkommt.

Aufgrund einer Anpassung an EU-Recht hat der Gesetzgeber das Umsatzsteuerrecht geändert. Diese Änderungen haben Auswirkungen auf Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände. Das Bistum Aachen nutzt eine Übergangsregelung, die eine Anwendung der bisher geltenden Regelungen längstens bis zum 31. Dezember 2020 erlaubt.

Die nicht auskömmliche Finanzierung der Kindertagesstätten ist seit geraumer Zeit ein politisch diskutiertes Thema. Die neue Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf über die Zahlung eines Einmalbetrags beschlossen und eine Reform der Finanzierung der Kindertagesstätten avisiert. Eine Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kindertagesstätten hätte zur Folge, dass sich die Finanzlage der katholischen Träger verbessert und auch die Zuschüsse des Bistums für den Ausgleich von Defiziten zurückgefahren werden können.

An der Kletterwand der Jugendkirche in Kall-Urft erproben Jugendliche nach dem Gottesdienst ihre Kletterkünste.