Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Bischöflicher Stuhl Aachen

Aus dem Haushalt des Bischöflichen Stuhls werden neben der Vermögensverwaltung im Wesentlichen besondere Aufgaben finanziert.

Der Bischöfliche Stuhl erzielt Erträge aus öffentlichen Zuwendungen (2016 rund 27.000 Euro), unter anderem als Betriebskostenzuschuss für das Jugendhaus Krefeld.

Durch die Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) erfolgten Umgliederungen zwischen den Positionen „Erträge aus wirtschaftlichen Tätigkeiten“ (insbesondere Miet- und Pachterträge) und „Sonstige betriebliche Erträge“ (im Wesentlichen Entschädigungsansprüche), sodass ein Vorjahresvergleich nicht gegeben ist.

Der Aufwandsposten „Zuwendungen und Umlagen an Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen“ umfasst die jährliche Zuweisung für die Bischof-Hemmerle-Professur. Im Vorjahr war zusätzlich der Aufwand für die Errichtung einer Stiftung enthalten.

2015 gab es Personalaufwendungen für Mitarbeiter des im Dezember 2015 emeritierten Bischofs, der im Jahr 2016 nicht mehr anfiel. Während des Geschäftsjahres wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Die Abschreibungen betreffen die vermieteten Wohngebäude und das Jugendhaus in Krefeld.

Größte Aufwandsposition sind die in den sonstigen Aufwendungen enthaltenen Instandhaltungsaufwendungen sowie die Energie- und Bewirtschaftungskosten. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus der Modernisierung eines Wohngebäudes.

Die Finanzerträge von rund 500.000 Euro stammen im Wesentlichen aus Ausschüttungen der Beteiligungen an der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft.

Durch die Finanzerträge konnte auch im Jahr 2016 das negative Betriebsergebnis ausgeglichen werden. Danach verblieb ein Jahresüberschuss von 146.000 Euro. Nach Dotierung der Rücklagen verblieb ein Bilanzgewinn von 3.500 Euro.